Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Bavamont Limited, Reichenstr. 25, 87629 Füssen (nachfolgend "Bavamont" oder "Auftragnehmer")
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Bavamont und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend "Auftraggeber") über Agenturleistungen, insbesondere Websites, Software, digitales Marketing, SEO, Print, Medienproduktion und Events.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Bavamont ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Soweit Regelungen ausschließlich gegenüber einer dieser Personengruppen Anwendung finden, ist dies kenntlich gemacht.
§ 2 Vertragsschluss / Angebot und Annahme
(1) Angebote von Bavamont sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Bavamont, durch Unterzeichnung eines Angebots durch den Auftraggeber oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der von Bavamont zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung beziehungsweise dem Leistungsverzeichnis (Statement of Work).
(2) Bavamont ist berechtigt, die zur Vertragserfüllung erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise durch fachkundige Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen.
(3) Erweiterungen oder Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Bavamont alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugänge und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis.
(3) Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Daten etc.) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Der Auftraggeber stellt Bavamont von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren.
(4) Verzögerungen, die auf eine verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Bavamont und können zu einer angemessenen Verschiebung von Terminen sowie zu einer Anpassung der Vergütung führen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Sofern keine Festvergütung vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessätze von Bavamont.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Bavamont ist berechtigt, bei größeren Projekten Anzahlungen sowie Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu stellen.
(5) Bei Zahlungsverzug ist Bavamont berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(6) Reisekosten, Auslagen sowie Kosten für Lizenzen, Stockmaterial, Domains, Hosting und Drittleistungen werden gesondert nach Aufwand abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich in der Festvergütung enthalten.
§ 6 Termine und Lieferzeiten
(1) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die Bavamont die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Pandemien), hat Bavamont auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Bavamont, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 7 Nutzungsrechte / Urheberrechte
(1) An sämtlichen von Bavamont im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (z. B. Designs, Layouts, Texten, Konzepten, Quellcode, Grafiken, Videos) stehen die Urheberrechte ausschließlich Bavamont beziehungsweise den jeweiligen Urhebern zu.
(2) Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Nutzungsrechte zeitlich und räumlich auf den vereinbarten Verwendungszweck beschränkt.
(3) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(4) Bavamont ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in Referenzen, Portfolios und Wettbewerben (online und offline) zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigten Gründen widerspricht.
§ 8 Gewährleistung
(1) Bavamont gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen.
(2) Mängel sind unverzüglich nach ihrem Auftreten in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen.
(3) Bavamont leistet nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist und nach mindestens zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber im gesetzlichen Rahmen Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) eine längere Frist vorschreiben. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 9 Haftung
(1) Bavamont haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer von Bavamont übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf - sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung von Bavamont der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von Bavamont für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie für Schäden aus Datenverlust ist - außer in den Fällen des Absatzes 1 - ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Auftraggeber ist für regelmäßige Datensicherungen selbst verantwortlich.
§ 10 Geheimhaltung / Vertraulichkeit
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Kundendaten, technische Konzepte, Quellcode) geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Bavamont ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Mitarbeiter und Subunternehmer einzubinden, sofern diese in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
§ 11 Datenschutz
(1) Bavamont verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten zur Verarbeitung sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.
(2) Soweit Bavamont im Rahmen des Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Füssen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Füssen. Bavamont ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
Stand: 2026